Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch – Günstige Förderdarlehen der NRW.BANK!

Sehr geehrte Kunden,

die NRW.BANK stellt u. a. für Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die zuständige Bewilligungsbehörde für diese Darlehen ist der Kreis Warendorf.

Im Rahmen der Maßnahmen für Barrierefreiheit und Modernisierung können der Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude gefördert werden, z. B. Einbau oder Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Verriegelung von Fenstern oder Fenster- und Kellertüren, Verbesserung der Belichtung am und im Gebäude z.B. durch Bewegungsmelder. Es ist nicht erforderlich (aber möglich), dass gleichzeitig barrierefrei umgebaut wird.

Bei dieser Art der Wohnbauförderung besteht keine Einkommensgrenze!

Gefördert werden des Weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand. So kann ein Darlehen für energieeffizientes Nachrüsten der Wohnung zusammen mit Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch beantragt werden. Bei dieser zweiten Fördervariante ist allerdings eine Einkommensgrenze zu beachten.

In Bereich Downloads finden Sie das entsprechende Faltblatt von der NRW.BANK. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an Frau Täffner vom Kreis Warendorf (02581/53-2040) wenden.